Zum Hauptinhalt springen

Die Schweizer Botschaft in Khartum ist vorübergehend geschlossen

Sudan

Aktualisiert am 10. Nov. 2025

Von Reisen in den Sudan wird abgeraten. Die Sicherheitslage ist extrem labil. Die Schweizer Botschaft in Khartum ist vorübergehend geschlossen. Die Schweiz hat folglich nur begrenzte oder gar keine Möglichkeiten zur Hilfe in Notfällen oder zur Unterstützung der Ausreise.

  • Weitere Informationen

Veröffentlicht am 30. März 2026

Wiedereinbürgerung

Die Wiedereinbürgerung ist nur für Personen möglich, die das Schweizer Bürgerrecht zuvor besessen, aufgrund von Verwirkung, Entlassung oder, bei Frauen, durch Heirat mit einem ausländischen Staatsangehörigen (Eheschliessungen vor 1992) aber verloren haben.

Sie haben das Schweizer Bürgerrecht verloren und möchten es wiedererlangen. Informationen über die Wiedereinbürgerung und die allgemeinen Voraussetzungen finden Sie auf der Internetseite des Staatssekretariats für Migration (SEM).

SEM: Wiedereinbürgerung

Für Gesuche, die im Ausland bei einer Schweizer Vertretung eingereicht werden, ist das SEM zuständig.

Wichtiger Hinweis

Die schweizerische Gesetzgebung erlaubt die Doppelbürgerschaft. Sie können Ihre bisherige Staatsangehörigkeit also grundsätzlich beibehalten. Es ist jedoch möglich, dass Sie bei Erwerb des Schweizer Bürgerrechts Ihre bisherige Staatsangehörigkeit verlieren, wenn die Gesetzgebung Ihres Herkunftsstaates dies vorsieht. Verbindliche Auskünfte erteilen die Behörden des Herkunftsstaates.

Doppelte Staatsbürgerschaft