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Die Schweizer Botschaft in Khartum ist vorübergehend geschlossen

Sudan

Aktualisiert am 10. Nov. 2025

Von Reisen in den Sudan wird abgeraten. Die Sicherheitslage ist extrem labil. Die Schweizer Botschaft in Khartum ist vorübergehend geschlossen. Die Schweiz hat folglich nur begrenzte oder gar keine Möglichkeiten zur Hilfe in Notfällen oder zur Unterstützung der Ausreise.

  • Weitere Informationen

Veröffentlicht am 29. März 2026

Visa – Einreise in die Schweiz und Aufenthalt

Für die Einreise in die Schweiz gelten unterschiedliche Regeln, grundsätzlich wird zwischen Staatsangehörigen von EU-/EFTA-Ländern und Drittstaatsangehörigen unterschieden. Zuständig ist das Staatssekretariat für Migration (SEM).

Zuständigkeiten

Eingestellte konsularischen Dienste in Khartum

Die Schweizer Botschaft in Nairobi (Kenia) übernimmt temporär die konsularischen Dienstleistungen (Auslandschweizer, Einreise- und Aufenthaltsvisa, Vorbereitung der Eheschliessung in der Schweiz usw.). Somit müssen sich Personen aus Sudan und Eritrea, welche Schweizer Dienstleistungen in Anspruch nehmen wollen, an die Schweizer Vertretung in Nairobi wenden.

In dringenden Fällen können Sie die Helpline des EDA kontaktieren: helpline@eda.admin.ch oder +41 800 24 7 365 oder +41 58 465 33 33.

Various regulations apply for entering Switzerland. A basic distinction is made between citizens of the European Union (EU) and European Free Trade Association (EFTA) countries and those of other countries. The State Secretariat for Migration (SEM) is the responsible authority in Switzerland.

SEM

Seit dem Inkrafttreten des Assoziierungsabkommens zu Schengen und Dublin zwischen der Schweiz und der EU (12. Dezember 2008) können die Vertretungen im Ausland je nach Aufenthaltsdauer und Reisezweck nachfolgende Kategorien von Visum erteilen. Bitte wählen Sie die Rubrik, welche für Sie zutrifft.

29. März 2026

Schengen-Visum für einen Aufenthalt bis maximal 90 Tage

Betrifft Personen, welche in die Schweiz einreisen und sich in der Schweiz bis maximal 90 Tage innerhalb von 180 Tagen aufhalten möchten: z.B. Reisende für touristische Aufenthalte, Besuche, kurzfristige Sprachaufenthalte, Teilnahme an Konferenzen oder sportlichen/kulturellen Veranstaltungen, usw.

29. März 2026

Nationales Visum für einen Aufenthalt von mehr als 90 Tagen

Betrifft Personen, welche in die Schweiz einreisen und sich in der Schweiz mehr als 90 Tage aufhalten möchten. Für die Erteilung dieses Visums ist die Bewilligung des kantonalen Migrationsamts erforderlich, das für den in der Schweiz angestrebten Aufenthaltsort zuständig ist. z.B. Studium in der Schweiz, Familiennachzug, Eheschliessung mit Wohnsitznahme, usw.

29. März 2026

Flughafentransitvisum

Betrifft nur Staatsangehörige von bestimmten Ländern; diese brauchen ein Flughafentransitvisum, auch wenn sie den internationalen Flughafentransitraum nicht verlassen und nicht in den Schengen-Raum einreisen.

29. März 2026

Arbeit / Arbeitsbewilligungen

Betrifft den Arbeitsantritt einer ausländischen Arbeitskraft bei einem Arbeitgeber in der Schweiz. Ein Visum wird erst erteilt, wenn die notwendige Bewilligung von der zuständigen kantonalen Behörde vorhanden ist.