Schutz der Zivilbevölkerung
Die Schweiz wird den Schutz der Zivilbevölkerung stärken, den humanitären Zugang sichern und Verwundbarkeiten verringern, insbesondere für Frauen und Überlebende sexueller und geschlechtsspezifischer Gewalt (SGBV).
Die Schweiz wird den Schutz der Zivilbevölkerung stärken, den humanitären Zugang sichern und Verwundbarkeiten verringern, insbesondere für Frauen und Überlebende sexueller und geschlechtsspezifischer Gewalt (SGBV). Zu den Prioritäten gehören:
- Humanitäre Diplomatie und Interessenvertretung – unter Nutzung bilateraler und multilateraler Kanäle sowie durch die Unterstützung von Partnerorganisationen, um den humanitären Zugang zu verbessern und den Schutz der Zivilbevölkerung im Einklang mit dem humanitären Völkerrecht (IHL) zu stärken.
- Bekämpfung von SGBV durch Verbesserung des Zugangs zu Dienstleistungen, von Überweisungssystemen, psychosozialer Unterstützung, Gemeinschaftseinbindung sowie der Koordination zwischen erfahrenen Akteuren, einschließlich von Frauen geführten Organisationen.
- Förderung nachhaltiger Lösungen (Durable Solutions) für vertriebene und konfliktbetroffene Gemeinschaften, aufbauend auf der führenden Rolle der Schweiz seit 2021 und mit Schwerpunkt auf gemeinschaftsgetragenen, nachhaltigen Ansätzen.